Bundesverband der
Sozialwerke
Freikirchlicher
Pfingstgemeinden

Mitgliedschaft im BSFP

 

Mitglied kann jede christliche Organisation aus dem Gesundheits-, Sozial-, Erziehungs- und Bildungswesen werden, welche die Ziele des Bundesverbandes verfolgt und als gemeinnützig anerkannt ist. Förderndes Mitglied ohne Stimmrecht kann jede natürliche und juristische Person werden. Über das schriftlich einzureichende Aufnahmegesuch entscheidet die Verbandsleitung. Mitgliedsbeiträge werden erhoben. Die Beitragsordnung wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.