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1. Die Mitgliederversammlung
Die Mitglieder des BSFP treffen sich zur Zeit einmal jährlich, gewöhnlich im Herbst. Weitere Versammlungen sind möglich, wenn das Interesse des Verbandes dies erfordert.
2. Die Verbandsleitung
Die Verbandsleitung des BSFP besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Kassenwart und dem Schriftführer. Sie sorgt für die Erfüllung aller Aufgaben, die sich aus Beschlüssen der Mitglieder-versammlung und Satzung des BSFP ergeben. Dazu kann die Verbands-leitung Beiräte berufen.
3. Die Bundeskonferenz des BFP
Die Bundeskonferenz des BFP erteilt durch Beschluss dem BSFP seine Rechtsfähigkeit als Bundeswerk des BFP. Sie ist in regelmäßigen Abständen von der Verbandsleitung über die Arbeit und die Situation des Verbandes zu informieren.
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